Rechtsprechung
   VG Ansbach, 13.09.2022 - AN 4 K 21.30866   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,25412
VG Ansbach, 13.09.2022 - AN 4 K 21.30866 (https://dejure.org/2022,25412)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13.09.2022 - AN 4 K 21.30866 (https://dejure.org/2022,25412)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13. September 2022 - AN 4 K 21.30866 (https://dejure.org/2022,25412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,25412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3 Abs. 1
    Republik Moldau, keine Gruppenverfolgung von Roma in der Republik, Moldau

  • rewis.io

    Republik Moldau, keine Gruppenverfolgung von Roma in der Republik, Moldau

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • VG Berlin, 05.12.2016 - 23 K 402.16

    Keine Gruppenverfolgung von Roma in der Republik Moldau

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2022 - AN 4 K 21.30866
    Dem Kläger droht in der Republik Moldau aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Roma keine Gruppenverfolgung (so im Ergebnis auch VG Oldenburg, B.v. 28.1.2019 - 2 B 226/19 - juris UA. S. 5; VG Berlin, GB.v. 1.7.2019 - VG 16 K 58.19 A - juris UA. S. 9 f.; U.v. 24.1.2017 - 21 K 402.16 A - juris Rn. 17; U.v. 5.12.2016 -23 K 402.16 A - juris Rn. 24 ff.).

    Allein aus dem Umstand, dass Rassenhass in der Republik Moldau nicht als Straftat angesehen wird und Hassverbrechen von den moldauischen Behörden zu wenig gemeldet und untersucht werden (ECMI 2017, S. 6), kann nicht darauf geschlossen werden, dass Roma physischer Gewalt durch andere gesellschaftliche Gruppen ausgesetzt sind (vgl. VG Berlin, U.v. 5.12.2016 - 23 K 402.16 A - juris Rn. 33).

    Weiter würde es angesichts des Umstandes, dass 54% der Roma-Kinder die Schule von der ersten bis zur achten Klasse besuchen, an der erforderlichen Verfolgungsdichte fehlen (vgl. zu allem VG Berlin, U.v. 5.12.2016 - 23 K 402.16 A - juris Rn. 36).

    Dass die Republik Moldau insofern im Sinne des § 3c Nr. 3 AsylG nicht willens oder in der Lage wäre, effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gegen derartiges diskriminierendes Verhalten zu gewähren, ist nicht ersichtlich (vgl. zu allem VG Berlin, U.v. 5.12.2016 - 23 K 402.16 A - juris Rn. 39).

    Art. 8 Abs. 1 GG garantiert das Recht auf Achtung der Wohnung, vermittelt aber keinen Anspruch auf Wohnraum im Allgemeinen (EGMR [GK], U.v. 18.1. 2001 - Chapman/Vereinigtes Königreich, Nr. 27238/95 - Rn. 99; Pätzold in Karpenstein/Mayer, EMRK, 3. Aufl. 2022, Art. 8 Rn. 58) und damit erst recht nicht auf Wohnraum, der bestimmten Mindeststandards genügt (vgl. VG Berlin, U.v. 5.12.2016 - 23 K 402.16 A - juris Rn. 43).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2022 - AN 4 K 21.30866
    Die Gefahr eigener Verfolgung für einen Ausländer kann sich nicht nur aus gegen ihn selbst gerichteten Maßnahmen ergeben (anlassgeprägte Einzelverfolgung), sondern auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet (Gefahr der Gruppenverfolgung; BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 13).

    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (BVerwG, B.v. 5.4.2011 - 10 B 11.11 - juris Rn. 3; U.v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 13).

    Die ursprünglich für die staatliche Gruppenverfolgung entwickelten Grundsätzen sind prinzipiell auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 14).

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur ermittelten Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 15; B.v. 5.4.2011 - 10 B 11.11 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 19.4.2021 - 11 B 19.30575 - juris Rn. 50).

    Auch für die Annahme einer erheblichen Dunkelziffer nicht bekannter Übergriffe müssen die gerichtlichen Feststellungen zur Größenordnung der Gesamtheit der Anschläge aber in nachvollziehbarer und überprüfbarer Weise begründet werden (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 19; BayVGH, U.v. 19.4.2021 - 11 B 19.30575 - juris Rn. 50).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2022 - AN 4 K 21.30866
    Entscheidend ist, ob in Anbetracht der Gesamtumstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 33.18 - juris Rn. 15; U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 - juris Rn. 32).

    Maßgebend ist damit letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit; sie bildet das vorrangige qualitative Kriterium, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr "beachtlich" ist (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 33.18 - juris Rn. 15; B.v. 7.2.2008 - 10 C 33.07 - juris Rn. 37).

    Vorverfolgte werden nicht über einen herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab, sondern über die Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der RL 2011/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 privilegiert (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 33.18 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 B 19.30575

    Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für homosexuellen

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2022 - AN 4 K 21.30866
    Die Übergriffe müssen so zahlreich sein, dass jedes Gruppenmitglied begründet befürchten muss, selbst Opfer von Übergriffen zu werden (BayVGH, U.v. 19.4.2021 - 11 B 19.30575 - juris Rn. 41).

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur ermittelten Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 15; B.v. 5.4.2011 - 10 B 11.11 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 19.4.2021 - 11 B 19.30575 - juris Rn. 50).

    Auch für die Annahme einer erheblichen Dunkelziffer nicht bekannter Übergriffe müssen die gerichtlichen Feststellungen zur Größenordnung der Gesamtheit der Anschläge aber in nachvollziehbarer und überprüfbarer Weise begründet werden (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 19; BayVGH, U.v. 19.4.2021 - 11 B 19.30575 - juris Rn. 50).

  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 8 ZB 18.33221

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2022 - AN 4 K 21.30866
    Schlechte humanitäre Verhältnisse im Herkunftsland können nur im Ausnahmefall ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK wegen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung begründen (BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris 9; BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 8 ZB 18.33221 - juris 11).

    Das kann der Fall sein, wenn ein Ausländer im Zielstaat seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45.18 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 8 ZB 18.33221 - juris 11).

  • BVerwG, 05.04.2011 - 10 B 11.11

    Annahme einer Gruppenverfolgung von Sunniten in Bagdad

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2022 - AN 4 K 21.30866
    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (BVerwG, B.v. 5.4.2011 - 10 B 11.11 - juris Rn. 3; U.v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 13).

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur ermittelten Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 15; B.v. 5.4.2011 - 10 B 11.11 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 19.4.2021 - 11 B 19.30575 - juris Rn. 50).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2022 - AN 4 K 21.30866
    Zur Asylanerkennung kann schon allein der Tatsachenvortrag des Asylsuchenden führen, sofern seine Behauptungen unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände in dem Sinne "glaubhaft" sind, dass sich das Tatsachengericht von ihrer Wahrheit überzeugen kann (BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109.84 - juris Rn. 16; VGH BW, U.v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - juris Rn. 38 f.).

    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Schutzsuchenden aber nur geglaubt werden, wenn die Widersprüche und Ungereimtheiten überzeugend aufgelöst werden (BVerwG, B.v. 19.10.2001 - 1 B 24.01 - juris Rn. 5; U.v. 24.3.1987 - 9 C 321.85 - juris Rn. 9; OVG NW, U.v. 29.10.2020 - 9 A 1980/17.A - juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 11.1.2019 - 13a ZB 17.31521 - juris Rn. 4; VGH BW, U.v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - juris Rn. 43 f.).

  • EGMR, 04.10.2016 - 75581/13

    TRAVAS v. CROATIA

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2022 - AN 4 K 21.30866
    Aus Art. 8 Abs. 1 EMRK ergibt sich kein allgemeines Recht auf Arbeit, auch wenn die Vorschrift auf Beschäftigungsverhältnisse in dem Sinne Anwendung finden kann, dass auch das Berufsleben Teil des von Art. 8 EMRK geschützten Privatlebens sein kann (EGMR, U.v. 4.10.2016 - Travas/Kroatien, Nr. 75581/13 - NJOZ 2018, 515 Rn. 52 f.).
  • BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89

    Anforderungen an die Abweisung eines Asylklage als offensichtlich unbegründet

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2022 - AN 4 K 21.30866
    Als offensichtlich unbegründet kann ein Asylantrag nur angesehen werden, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung vernünftigerweise kein Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt die Ablehnung des Antrags nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG, B.v. 27.2.1990 - 2 BvR 186/89 - NVwZ 1990, 854 - juris Rn. 14 zur Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet; Bergmann in ders./Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 30 AsylG Rn. 3).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VG Ansbach, 13.09.2022 - AN 4 K 21.30866
    Das kann etwa der Fall sein, wenn festgestellt werden kann, dass der Heimatstaat ethnische oder religiöse Minderheiten physisch vernichten und ausrotten oder aus seinem Staatsgebiet vertreiben will (BVerwG, U.v. 5.7.1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

  • EGMR, 18.01.2001 - 27238/95

    CHAPMAN c. ROYAUME-UNI

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01

    Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht;

  • VGH Bayern, 11.01.2019 - 13a ZB 17.31521

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache eines afghanischen Asylbewerbers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - 9 A 1980/17
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • EuGH, 15.10.2019 - C-128/18

    Dorobantu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • VG Berlin, 24.01.2017 - 21 K 402.16

    Abschiebung nach Moldau; Gruppenverfolgung der Roma; Abschiebungshindernis wegen

  • VG Berlin, 01.07.2019 - 16 K 58.19
  • VG Oldenburg, 28.01.2019 - 2 B 226/19
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht